AGB
- Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger und ordnungsgemäß erworbener Eintrittskarte möglich. Nicht abschließend aber insbesondere auch bei Online-Tickets gilt: Wenn ein weiterer Gast mit den gleichen Karten sich bereits Eintritt verschafft hat und nicht klar festgestellt werden kann, wer im Besitz der Originalkarten und wer der Besteller sowie Bezahler der Originalkarten ist, so erhält der Besucher den Vorrang, welcher zuerst die Veranstaltung betritt. Ausgangspunkt ist, dass jeder Kartenkäufer dafür verantwortlich ist, dass seine Karten nicht dupliziert werden und oder von anderen unberechtigt genutzt werden können. Unachtsamkeit ist mit einem Kartenverlust gleichzusetzen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alkoholisierten, erkennbar unter dem Einfluss verbotener Substanzen stehende Personen oder Personen mit Konfrontationsverhalten der Veranstaltung zu verweisen sowie ihnen den Zugang, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises, zu verwehren. Ausschlaggebend ist allein das Urteil des Veranstalters sowie seiner Beauftragten.
- Gegenstände, die für andere Besucher gefährlich werden können (z.B. Flaschen, Dosen, Stöcke, Schirme, Waffen etc.) dürfen nicht auf der Veranstaltung mitgeführt werden. Der Veranstalter führt Einlasskontrollen, als auch einlassunabhängige, selektive Taschenkontrollen durch. Besucher, die mit gefährlichen Gegenständen angetroffen werden, kann der Einlass verwehrt werden bzw. können sofort aus der Veranstaltung entfernt werden. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
- Für Sach- und/oder Körperschäden, die aufgrund der besonderen Eigenschaften (z.B. hohe Lautstärken, Lichteffekte, große Hitze oder Kälte) der Veranstaltung, der Witterung oder des Veranstaltungsortes entstehen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung, sofern dies nicht aufgrund bestehender Gesetze zwingend der Fall ist. Die nicht im Vertragsverhältnis mit dem Besucher auszuschließende Haftung ist auf das zulässige Mindestmaß beschränkt. Forderungen sind binnen 14 Tagen schriftlich und unter Beifügung der erforderlichen Nachweise an Veranstalter zu richten.
- Für ermäßigte Eintrittskarten muss am Veranstaltungstag vor dem Einlass der Berechtigungsnachweis mit Lichtbild beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.
- Es dürfen keine Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände mit in den Veranstaltungsraum genommen werden. Diese müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Ausnahmen nur mit Zustimmung des Veranstalters.
- Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art (auch durch Handys) sind untersagt. Das Personal des Veranstalters ist bei Zuwiderhandlung berechtigt, Aufnahmegeräte bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten und bereits erfolgte Aufnahmen zu löschen. Dabei wird keine Garantie übernommen, dass auch weiteres Material, welches nicht an der Veranstaltung aufgenommen wurde, gelöscht wird. Ein Nichtbeachten kann zur Folge haben, dass der Besucher ohne Erstattung des Eintrittspreises sofort die Veranstaltung verlassen muss. Alle elektronischen Geräte sind deshalb während der Vorstellung auszustellen. Ein lautloser „Stand-by-Modus“ genügt nicht.
- Eigene Getränke und Speisen dürfen nicht mitgebracht/verzehrt werden.
- Besetzungs- und Programmänderungen sind jederzeit möglich.
- Rückgabe und Umtausch der Eintrittskarten ausgeschlossen.
- Nach Beginn der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte durch die Entwertung ihre Gültigkeit. Es obliegt dem Veranstalter allein zu bestimmen, ob die Veranstaltung durch die Besucher zeitweise verlassen werden kann. Sofern dies zulässig ist, hat der rückkehrende Besucher seine Berechtigung durch geeignete Maßnahmen (z.B. beim Verlassen erhaltener Einlass-Stempel) auf eigenes Risiko nachzuweisen. Nach Einlassende obliegt es allein dem Veranstalter und dessen Personal, ob dem Besucher der Eintritt gewährt wird oder dieser erst in der Pause seinen eigentlichen Sitzplatz aufsuchen darf. Der verspätete Karteninhaber hat kein Recht auf Rückerstattung des ganzen oder teilweisen Kartenpreises oder sonstige Ansprüche durch Verspätung.
- Der Besuch und die Teilnahme der Veranstaltung sowie das Betreten des Veranstaltungsraumes/Veranstaltungsgeländes erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
- In manchen Vorstellungsräumen bestehen Sichtbehinderungen. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Käufer diese Bedingungen an. Dies könnte insbesondere bei „Bird´s Eye View“ der Fall sein.
- Wird ein Veranstaltungstermin verlegt, so behalten bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bereits gekaufte Tickets zurückzunehmen, sofern ein Ersatztermin gewährleistet wird. Nimmt der Veranstalter die Eintrittskarten dennoch zurück, so erhält der Kunde nur den Nettokartenpreis. Die Vorverkaufs-, Ticketsystem- oder sonstige Gebühren werden nicht zurückerstattet. Bei einem Ausfall der Veranstaltung, tauscht der Veranstalter die Eintrittskarten um oder erstattet den Kaufpreis abzüglich der Vorverkaufs-, System-, Ticket- und sonstigen Gebühren. Die Rückgabe oder Tausch der Eintrittskarten muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausfall der Veranstaltung an der jeweiligen Vorverkaufsstelle, an der die Karten erworben wurden, erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Es gilt innerhalb der Veranstaltungsräume absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss der Veranstaltung durch das Personal.
- Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Personal ist Folge zu leisten.
- Mit dem Kauf der Eintrittskarten und mit Betreten der Veranstaltung erkennen Sie die oben genannten Geschäftsbedingungen an.